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Der Beruf des Zimmermanns ist ein Beruf mit
einer großen Tradition.
Das “zünftige Reisen” z.B. ist ein Brauch, der schon seit dem
12.Jahrhundert betrieben wird und heute nur noch von Zimmer- und
Maurergesellen ausgeübt wird.
Hierbei geht der “Rechtschaffende zünftige Geselle” für drei Jahre und
einen Tag auf Wanderschaft oder “Tippeln”, wie es auch genannt wird.
Während dieser Zeit, darf der “reisende fremde Geselle” nicht näher als 50
km im Umkreis um seinen Wohnort zurückkehren (ausgenommen bei schwerer
Krankheit oder Tod von engsten Familienangehörigen).
Fortbewegen sollte sich der Wandergeselle zu Fuß oder per Anhalter. Um
größere Strecken zu meistern, darf er auch öffentliche Verkehrsmittel wie
Busse, Bahnen oder Flugzeuge nutzen, was jedoch in diesem Berufsstand
verpönt ist, sich jedoch nicht immer vermeiden läßt, da den reisenden
Gesellen der gesamte Erdball zur Verfügung steht.
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Unterschlupf für die Nacht kann vieles bieten:
Angefangen von Mutter Natur, über Scheunen von Bauern, bei Zimmermeistern,
in Jugendherbergen, in Herbergen zur Heimat (das sind in der Regel
Gasthäuser mit Schlafgelegenheit, in denen Zimmerleute sich regelmäßig zu
“Gesellenabenden” treffen) oder auch in Gefängniszellen (freiwillig,
versteht sich).
Im Schnitt arbeitet der rechtschaffende fremde
Geselle ca. drei Monate bei einem Meister und reist dann weiter.
Nach drei Jahren und einem Tag beendet der Tippelbruder seine Wanderschaft
und kann sich “einheimisch melden”.
Für so lange Zeit auf Wanderschaft gehen - das ist
für viele Menschen schwer nachvollziehbar. Doch solch eine Lebenserfahrung
bringt sehr viel mit sich:
Der reisende Geselle lernt selbständig zu sein.
Er bekommt Eindrücke von vielen Kulturen dieser Erde.
Er lernt das Handwerk von vielen Meistern.
Er erlangt eine große Menschenkenntnis.
Benötigen Sie die Dienste eines Zimmermanns ? Dann
sollten Sie einen Zimmermeister wählen, der die große Erfahrung aus der
Wanderschaft mitbringt und das enorme Wissen für Sie einsetzen kann:
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